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Unfall Versicherungen ... Die Absicherung der Arbeitskraft - heute wichtiger denn je - |
Unfalltod | ||
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Kapitalleistung bei Invalidität durch Unfall | ||
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durch Unfall bedingte kosmetische Operationen | ||
Bergungskosten |
Unfallbegriff: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte
durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule |
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1. ein Gelenk verrenkt wird oder | |
2. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. | |
bis zu 400 % Progressionsleistungen bei Invalitität sind möglich |
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